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Informationen zur Kindertagesbetreuung ab 11.01.2021
Die neue hessische Corona-Einrichtungsschutzverordnung mit Gültigkeit vom 11.01.2021 ist in Kraft.
Die Regelung zur Kindertagespflege ist dort unter § 2, Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte aufgeführt und unverändert zur Fassung vom 16.12.2020.
Kindertagespflegestellen sind also offen. Eltern sollen die Betreuung aber nur wenn dringend nötig in Anspruch nehmen.
Neue Corona-Verordnung und weiterhin Appell an Eltern Betreuung nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen
In seinem Brief vom 8. Januar 2021 wendet sich der hessische Sozialminister Kai Klose direkt an Eltern mit dem Appell, Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.
Nur wenn dringend nötig, soll Betreuung in Kindertagespflege oder Kita in Anspruch genommen werden. Ziel ist die Verringerung von Kontakten, gleichzeitig dem Recht der Kinder von Bildung und Betreuung und den Bedarfen von Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung zu tragen.
Auch sind die Hygienempfehlungen aktualisiert worden (Stand vom 08.01.2021). Es wird empfohlen, konstante Bezugspersonen, konstante Gruppen und konstante Raumsituationen herzustellen - all dies bringt Kindertagespflege der Natur her in der Regel mit sich!
Alle Dokumente und Informationen finden Sie auf der Homepage des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration hier.