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Angebot für Kindertagespflege und Kitas zu freiwilligen SARS-CoV2-Tests (alle zwei Wochen anlassfrei) bleibt bis auf Weiteres uneingeschränkt bestehen
Kindertagespflegepersonen, die aktuell Kinder betreuen, können sich kostenlos und anlassfrei auf SARS-CoV-2 testen lassen.
Anspruchsberechtigt in Kindertageseinrichtungen sind weiterhin Fachkräfte und sonstige Kräfte, die unmittelbar im Kinderdienst eingesetzt werden,
sowie alle öffentlich geförderten Tagespflegepersonen, die aktuell Kinder betreuen.
Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen haben ab dem 30. November weiterhin die Möglichkeit, sich freiwillig und ohne expliziten Anlass auf das Coronavirus testen zu lassen. Hessen stellt hierzu das Verfahren auf sogenannte PoC-Antigen-Schnelltests um. Im Unterschied zu den bisher genutzten PCR-Tests haben Antigen-Schnelltests den Vorteil, dass das Ergebnis schneller vorliegt und sie nicht im Labor ausgewertet werden müssen. Seit dem letzten Test auf das SARS-CoV-2 müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
Alle Informationen und Vordrucke zur Testlegitimation in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen finden Sie auf der Homepage des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration - hier.